Pflege 2018-08-14T16:09:37+02:00

Die steigende Bedeutung der Pflege

Die demografische Entwicklung zeigt einen kontinuierlichen Anstieg des Lebensalters für Frauen und Männer in Deutschland. Dadurch steigt auch die Anzahl der Menschen, die sich nur noch eingeschränkt selbst versorgen können. Im Dezember 2013 waren laut Statistischem Bundesamt deutschlandweit 2,63 Millionen Menschen pflegebedürftig. Davon wurden 1,86 Millionen Menschen zu Hause versorgt. Bis zum Jahre 2030 wird mit einem Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen auf 3,4 Millionen gerechnet. Beachtlich ist dabei die hohe Wachstumsrate von Demenzerkrankungen.

Der Aufgabenumfang der Pflege verlangt engagierte, sachkundige Pflegekräfte. Sowohl in Bezug auf die erforderliche Personalstärke als auch im Hinblick auf die Leistungsfinanzierung zeichnen sich im Bereich der Pflege zunehmend Probleme ab. Unter Pflege im engeren Sinne sind hier die Maßnahmen und Bedingungen für eine ambulante, teilstationäre oder stationäre Versorgung und Betreuung von hilfsbedürftigen älteren Menschen durch private oder professionelle Pflegekräfte zu verstehen.

Die häusliche Pflege durch Angehörige oder andere Privatpersonen

Pflegebedürftige wollen möglichst lange ein hohes Maß an Selbstständigkeit und Lebensqualität behalten. Die Bedingungen hierfür können durch den Verbleib in der vertrauten Wohnung und gewohnten Umgebung sowie durch Angehörige als Pflegekräfte deutlich begünstigt werden. Bestehende zwischenmenschliche Beziehungen und soziale Kontakte können dadurch aufrechterhalten bleiben. Sie erfordert eine gründliche Vorbereitung. Dies betrifft zum einen eine mögliche Umgestaltung der Wohnung durch technische Maßnahmen oder räumliche Veränderungen. Zum anderen muss sich die Pflegekraft um eine möglichst sachkundige und effiziente Aufgabenwahrnehmung bemühen.

Die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Leistungen können je nach dem Beeinträchtigungsgrad des Pflegebedürftigen zeitintensiv und körperlich wie seelisch sehr belastend sein. Hilfreich ist in jedem Fall die Erstellung einer Pflegeplanung, wodurch ein strukturierter Pflegeablauf und eine Wirksamkeitskontrolle der Pflegemaßnahmen in bestimmten Zeitabständen gewährleistet werden.

Ambulante Pflegedienste

Vielfach ist es unumgänglich, dass die Aufgabe der häuslichen Pflege aufgrund der Belastung für die pflegenden Angehörigen teilweise oder vollständig von professionellen ambulanten Pflegediensten wahrgenommen wird. Diese spezialisierten, praxisbewährten Pflegekräfte zur häuslichen und stationären Versorgung von pflegebedürftigen Menschen übernehmen unter anderem folgende Maßnahmen:

  • Körperwäsche und Hautpflege
  • Hilfe beim An- und Auskleiden, Gehen, Treppensteigen, Zubettgehen sowie bei Toilettengängen
  • Mundpflege, Rasieren und Nagelpflege
  • Unterstützung beim Duschen, bei Voll- oder Teilbädern sowie bei der Haarwäsche
  • Zubereitung der Nahrung und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Erledigung von Einkäufen, Aufsuchen von Ärzten, Apotheken oder Behörden
  • Überwachung aussagekräftiger Körpersignale wie Puls, Blutdruck und Temperatur
  • Einreibungen und Verbandswechsel
  • Ratschläge und Durchführungshilfen bei gymnastischen Übungen zur Mobilitäts- und Durchblutungsverbesserung

Die Pflege kann auch rund um die Uhr wahrgenommen werden. Für eine 24-Stunden-Pflege werden auch häufig bewährte Pflegekräfte aus Polen eingesetzt. Zur Auswahl eines passenden Pflegedienstes mit einem akzeptablen Preis-Leistungs-Verhältnis ist ein Anbieter-Vergleich vorteilhaft. Aufgrund der auf dem Markt vorhandenen Angebotsfülle und der oftmals nur selektiv dargestellten Leistungshinweise ist eine ausreichende Entscheidungsgrundlage ansonsten nur schwer zu erhalten. Einen kostenlosen und unverbindlichen Anbieter-Vergleich stellt ihnen das unabhängige Pflegeanbieter-Vergleichsportal "Pflegezentrum" zur Verfügung. Durch diese aktuellen, hilfreichen Informationen können Sie bei Ihrer Auswahl viel Zeit und Mühe sparen. Außerdem verbindet sich damit in der Regel auch eine spürbare Kostenersparnis.

Die Möglichkeiten einer teilstationären oder stationären Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung

Aus den verschiedensten Gründen kann es möglich sein, dass die häusliche Pflege für einen Pflegebedürftigen nicht infrage kommt. Daher kann der Pflegebedürftige die stationäre Unterbringung in einem Pflegeheim und Leistungen durch die Pflegekasse beantragen. Bezüglich der anfallenden Kosten gewährt die Pflegekasse im Falle eines positiven Bescheids ausschließlich eine Unterstützung zu den Pflege- und Investitionskosten bis zu einem Höchstbetrag. Im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt des Pflegebedürftigen oder um schwierige, krisenhafte Engpässe bei der häuslichen Pflege zu bewältigen, können Pflegebedürftige für eine begrenzte Zeit eine stationäre Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung in Anspruch nehmen.

Beim temporären Ausfall der Pflegekraft können auch im Einzelfall die Voraussetzungen für eine teilstationäre Tages- oder Nachtpflege gegeben sein. Hierzu muss bei der Pflegekasse durch den Pflegebedürftigen ein Antrag auf Verhinderungspflege, auch Ersatzpflege genannt, gestellt werden. Passende, kostengünstige Pflegeeinrichtungen sind auf dem konventionellen Weg nur schwierig zu finden. Es gilt dabei auch, einzelfallbezogen die entscheidenden Qualitätskriterien herausfinden und bewerten zu können. Eine mühevolle Suche und mögliche Enttäuschungen können Sie sich sparen, wenn Sie auf die kostenlose praktische Vergleichsübersicht des unabhängigen Pflegeanbieter-Vergleichsportals "Pflegezentrum" zurückgreifen. Eine individuelle Übersicht eines engeren Anbieter-Vergleichs erleichtert die Entscheidungsfindung erheblich.

Betreutes Wohnen, Seniorenresidenz und Senioren-Wohngemeinschaft

Betreutes Wohnen, auch als Wohnen mit Service oder Wohnen plus bezeichnet, wird durch Senioren immer häufiger genutzt. Diese besondere Form des Zusammenlebens von älteren Menschen in einer altersgerechten Wohnanlage soll Selbstständigkeit und Sicherheit gewährleisten. Außerdem soll einer möglichen Einsamkeit im Alter durch soziale Kontakte und gezielte Freizeitangebote entgegengewirkt werden. Die Unterstützung durch vereinbarte Serviceleistungen und zuverlässige Ansprechpartner sollen bei der Bewältigung der Alltagsaufgaben helfen:

  • Vertrauensvolle, regelmäßige Beratung durch einen festen Ansprechpartner
  • Hausmeisterdienst zur Kontrolle der Wohnanlage und Unterstützung durch kleine Hilfeleistungen
  • Hausnotruf
  • Nutzung aller Gemeinschaftsräume
  • Wohnungsreinigung und Wäschedienst
  • Unterstützung bei der Planung und Organisation von Freizeitmaßnahmen

Bei Bedarf können zusätzliche Wahlleistungen und pflegerische Versorgung in Anspruch genommen werden. Die Sicherung der Privatsphäre wird durch einen eigenen Haushalt gewährleistet. Im Unterschied dazu leben in der Sonderform der Senioren Wohngemeinschaften mehrere ältere Menschen in einer familienähnlichen Gemeinschaft zusammen, die auch den Alltag zusammen gestalten. Kennzeichen für eine Seniorenresidenz sind unterschiedlich gestaltete gehobene Wohneinheiten sowie exklusive Speise- und Freizeitangebote.

Leistungen der Pflegekassen auf der Basis gesetzlicher Bestimmungen

Gemäß den Vorschriften des ersten Pflegestärkungsgesetzes werden Pflegebedürftige durch die Pflegekassen beim Vorliegen der Voraussetzungen in folgenden Fällen bis zum jeweiligen Höchstbetrag unterstützt:

  • Pflegegeld für die Durchführung der häuslichen Pflege durch Angehörige oder sonstige Privatpersonen
  • Sachleistungen für die Unterstützung und Durchführung der häuslichen Pflege durch ambulante Pflegedienste
  • Verhinderungspflege beim zeitlich befristeten Ausfall der Pflegekraft
  • Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt oder in einer krisenähnlichen Situation
  • Teilstationäre Tages- oder Nachtpflege
  • Vollstationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung (nur für Pflege- und Investitionskosten, nicht für Unterkunft und Verpflegung)
  • Pflegekurse für Angehörige
  • Pflegehilfsmittel (Sachmittel und Geräte zur Durchführung der häuslichen Pflege)
  • Maßnahmen zur Wohnraumanpassung wie zum Beispiel der Einbau eines Treppenlifts

Die maßgebliche Grundlage bei anerkannter Pflegebedürftigkeit ist die Feststellung der Pflegestufe nach dem Grad der Schwere der Beeinträchtigung. Die Unterschiede der Pflegestufen eins bis drei ergeben sich aus der Bewertung einer erheblichen, schweren oder schwersten Pflegebedürftigkeit. Die seit dem Jahre 2015 neu eingeführte Pflegestufe null gilt für pflegebedürftige Menschen mit einer dauerhaft erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz. Darunter zählen vorwiegend an Demenz erkrankte Personen.

Pflegegeld und Pflegesachleistungen können miteinander kombiniert werden. Falls eine Pflegekraft im Rahmen der häuslichen Pflege vorübergehend ausfällt, kann die Verhinderungspflege für eine notwendige Vertretung der Pflegekraft in Anspruch genommen werden. Die Pflegeversicherung übernimmt dabei die Kosten für eine Ersatzpflege maximal bis zum Höchstbetrag für die Dauer von bis zu 6 Wochen.

Der Pflegebedürftige muss bis zu diesem Zeitpunkt mindestens 6 Monate von der Pflegekraft versorgt worden sein. Bei einer Kurzzeitpflege wird ein Pflegebedürftiger vorübergehend stationär gepflegt, wenn nach einem Krankenhausaufenthalt noch Zeit bis zur Fortführung der häuslichen Pflege benötigt wirdDies kann auch durch andere Notsituationen geboten erscheinen. Wurden im betreffenden Kalenderjahr noch keine Mittel der Ersatzpflege in Anspruch genommen, ist eine Verdoppelung des Höchstbetrages und Zeitraumes für die Kurzzeitpflege unter Anrechnung auf die Ersatzpflege zulässig.

Aufgaben des medizinischen Dienstes der Krankenkassen in der Pflege

Eine maßgebliche Aufgabe für den medizinischen Dienst der Pflegekassen ist die Überprüfung und Feststellung der Pflegestufen als Grundlage für die Leistungsbemessung gemäß den Vorgaben des ersten Pflegestärkungsgesetzes. Dazu sucht er nach erfolgter Terminvereinbarung die Pflegebedürftigen zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung auf. In Einzelfällen kann die Überprüfung auch in einem Krankenhaus erfolgen.

Der medizinische Dienst (MDK) verfügt über die erforderliche Fachkompetenz und Spezialisierung. Seine erstellten Gutachten bilden daher die wesentliche Grundlage für die Entscheidung der Pflegekassen bei der Festlegung der jeweiligen Pflegestufe. Zur kontinuierlichen Verbesserung der Pflegeleistungen sowie bei der Regel- und Vertragsgestaltung im Pflegebereich wirkt der MDK auf vielen Ebenen beratend mit.

Sonstige wichtige Regelungen in einem Pflegefall

Zur Gewährleistung der notwendigen Handlungsfähigkeit in wichtigen Angelegenheiten ist es angebracht, Vorsorge durch nachfolgende Verfügungen zu treffen:

Patientenverfügung:

Hierdurch wird durch den Pflegebedürftigen bestimmt, mit welchen lebenserhaltenden Maßnahmen er einverstanden ist und welche er ausschließt.

Vorsorgevollmacht:

Hiermit wird stellvertretend eine Person benannt, die bei Verhinderung des Pflegebedürftigen vertretungsweise wichtige Entscheidungen treffen darf.

Betreuungsverfügung:

Sie beinhaltet die Beauftragung des zuständigen Gerichts, im Bedarfsfall eine bestimmte Person als rechtlichen Betreuer zu bestellen.

 


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