Pflege von Angehörigen 2018-08-14T14:49:16+02:00

Bei vielen Pflegebedürftigen wird die Pflege von Angehörigen übernommen

Das zunehmende Lebensalter bringt vielfach gesundheitliche Beschwerden und Beeinträchtigungen bei der Bewältigung des Alltagsablaufs mit sich. Dies kann sich in einem langsamen Veränderungsprozess darstellen, aber auch urplötzlich durch Ereignisse wie ein Unfall oder Schlaganfall eintreten. Im Ergebnis werden dabei nahestehende Angehörige vor die Frage gestellt, ob sie bei einer Bereitschaft des Betroffenen die erforderlichen Pflegemaßnahmen übernehmen wollen. Diese Unterstützungsleistung, die anerkennenswert von vielen Angehörigen geleistet wird, bedarf vieler Voraussetzungen und wird in besonderer Weise durch Leistungen der Pflegeversicherung und staatliche Hilfen gefördert.

Bei der Pflege von Angehörigen sind umfangreiche Maßnahmen zu leisten

Die Gewährleistung der Grundpflege und die Durchführung hauswirtschaftlicher Tätigkeiten nimmt täglich viel Zeit in Anspruch. Je nach dem Umfang der Pflegebedürftigkeit kann ein anstrengender Kraftaufwand erforderlich werden. Zur Schaffung räumlicher, technischer Veränderungen sowie Planung notwendiger Pflegemaßnahmen sollten Ratschläge von der Pflegeversicherung und vom Hausarzt erfragt werden. Ebenso sind die Wünsche des Betroffenen in Erfahrung zu bringen. Zu den Maßnahmen zählen insbesondere:

  • Intensive Körper- und Intimpflege
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Durchführung von Einkäufen und Botengängen
  • Reinigung der Wohnung
  • Unterstützung der Mobilität des Pflegebedürftigen
  • Förderung geistiger Aktivitäten und seelischer Beistand
  • Anleitung und Unterstützung bei gymnastischen Übungen

Eine wichtige Aufgabe stellt auch die medizinische Behandlungspflege dar. Dazu zählt vor allem die Beobachtung, Messung und Bewertung von Körpersignalen wie Puls, Blutdruck oder Temperatur. Außerdem muss auf Veränderungen der Haut oder der Bewegungsfähigkeit geachtet werden. Auftretende Appetitlosigkeit, Antriebsarmut oder Stimmungsveränderungen sind ebenfalls als Hinweise auf gesundheitliche Veränderungen zu überprüfen. Dies gilt vor allem bei der Feststellung schmerzhafter Beschwerden.

Fachkundige Pflegekräfte können ambulant und stationär bei der Pflege von Angehörigen entlasten

Um eine Überforderung der Pflegekraft bei der Pflege von Angehörigen zu verhindern, sollten situationsangemessene Hilfen durch Fachkräfte Bestandteil der Tagesstruktur sein. Die Unterstützung sollte sich dabei auf die Bereiche beziehen, bei denen Defizite in der Pflegeleistung festgestellt werden. Veränderungsbedarf ist auch in den Fällen angezeigt, bei denen eine bedarfsgerechte Pflege zwar geleistet wird, dies aber eine zu starke Belastung für die Pflegekraft darstellt. Der Handlungsbedarf kann im Einzelfall darin liegen, dass eine externe Essenszubereitung und Lieferung wie Essen auf Rädern stattfindet. Es kann auch angebracht sein, die hauswirtschaftlichen Arbeiten an Unterstützungskräfte zu übertragen. Außerdem können Bestandteile der Grundpflege sowie der medizinischen Behandlungspflege von professionellen Pflegekräften durchgeführt werden. Wenn der Pflegeaufwand vorübergehend höher und nicht zu leisten ist, kann temporär eine stationäre Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung erfolgen. Dies könnte beispielsweise als vorübergehende Maßnahme nach einem Krankenhausaufenthalt bis zur Rückkehr in die häusliche Pflege stattfinden. Bei einer urlaubs- oder krankheitsbedingten Abwesenheit der Pflegekraft kann im Rahmen der Pflege von Angehörigen zu Hause eine Verhinderungspflege beansprucht werden.

Dabei erfolgt für diesen Zeitraum eine Vertretung der Pflegekraft durch einen professionellen Pflegedienst. Ist eine 24-stündige Betreuung nicht durch die Pflegekraft zu leisten, kommen auch teilstationäre Lösungen wie die Tages- oder Nachtpflege in Betracht. Es ist auch möglich, eine häusliche Pflege rund um die Uhr zu großen Teilen oder ganz an fachkundige Pflegekräfte zu übertragen. Dazu sind vielfach auch preiswerte polnische Pflegekräfte gefragt. Die Suche nach geeigneten ambulanten oder stationären Alternativen für einen bestimmten Zeitraum oder auf Dauer ist organisatorisch nicht einfach. Manchmal kommt auch noch Zeitdruck hinzu. Insofern bietet sich für Sie eine professionelle Auswahlhilfe durch eine aktuelle, umfassende und vor allem kostenlose Vergleichsübersicht an. Diese zeit- und kostensparende Unterstützung kann unverbindlich über das Pflegeanbieter-Vergleichsportal "Pflegezentrum" in Anspruch genommen werden. Auf dieses Angebot zu einer sicheren Orientierung in wichtigen Fragen zum Thema Pflege durch Angehörige sollten Sie in keinem Fall verzichten.

Kosten und Leistungen

Für eine ambulante, teilstationäre und stationäre Unterstützung bei der Pflege von Angehörigen werden je nach Anbieter Leistungen unterschiedlich berechnet. Insofern lohn sich ein gründlicher Vergleich geeigneter Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen. Leistungen durch die Pflegeversicherungen werden für die Pflege gemäß der tabellarischen Übersicht im ersten Pflegestärkungsgesetz je nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit fällig. Dabei können die Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie des Pflegegeldes miteinander kombiniert werden. Außerdem werden Zuschüsse für Umbaumaßnahmen und Pflegehilfsmittel gewährt. Menschen, die an Demenz erkrankt sind, erhalten bereits beim Vorliegen der Pflegestufe 0 Leistungen.

Unterstützung bieten auch die weiteren Hilfen durch die Pflegeversicherung und den Staat

Zu den zusätzlichen Angeboten der Pflegeversicherungen zählen unter anderem der Besuch eines Pflegekurses sowie die Teilnahme an Gesprächskreisen für pflegende Angehörige. Für Beschäftigte, die kurzfristig die Pflege eines nahen Angehörigen organisieren müssen, besteht ein Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld als Ersatz für den Lohnausfall. Außerdem besteht die Möglichkeit einer befristeten Freistellung von der Arbeit. Zur Gewährleistung des Lebensunterhalts besteht für die Dauer der Freistellung ein Anspruch auf ein zinsloses Darlehen. Während der Pflegeleistung ist der Beschäftigte unfallversichert. Er erhält darüber hinaus auf Antrag einen Zuschuss für die Renten- und Krankenversicherung. Unter bestimmten Umständen können Kosten im Zusammenhang mit der Pflege von Angehörigen auch steuerlich geltend gemacht werden. Dies bedarf allerdings einer Einzelfallprüfung.

 


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