Ambulante Pflegedienste als wertvolle Hilfe für Pflegebedürftige und Angehörige
Deutschlandweit sind ungefähr 2,5 Millionen Menschen pflegebedürftig. Davon werden circa 1,8 Millionen Betroffene zu Hause gepflegt. Ambulante Pflegedienste leisten hierbei einen erheblichen Beitrag, um eine angemessene Pflege und Versorgung zu sichern. Es handelt sich um spezialisierte Unternehmen zur häuslichen und stationären Versorgung und Behandlung von pflegebedürftigen Menschen. Dabei erfolgt die Organisation durch eine Pflegedienstleitung sowie Pflege- und Pflegehilfspersonal. Zum Aufgabengebiet zählt die Alten- und Krankenpflege. Ambulante Pflegedienste gewährleisten eine gründliche Pflege von Pflegebedürftigen in ihrem vertrauten Wohnbereich durch examinierte Pflegefachkräfte und Pflegehilfskräfte. Sie übernehmen die medizinische Behandlungspflege, Grundpflege sowie die hauswirtschaftliche Versorgung. Der Einsatz von praxisbewährten Pflegehilfskräften besteht hauptsächlich aus den Maßnahmen zur Grundpflege. Dazu zählen die Bereiche Körperpflege, Ernährung und Mobilität:
- Körperganz- oder Teilwäsche sowie Hautpflege
- Durchführungshilfe bei Voll- oder Teilbädern sowie beim Duschen
- Mund- und gegebenenfalls Prothesenpflege, Rasieren, Haarwäsche und Nagelpflege
- Hilfe beim Gehen, Treppensteigen, An- und Auskleiden, zu Bett gehen und bei Toilettengängen
- Mundgerechte Zubereitung der Nahrung, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Durchführung von Einkäufen, Begleitung oder eigene Gänge zu Ärzten, Apotheken oder Behörden
- Anleitung, Hilfe bei gymnastischen Übungen zur Verbesserung der Mobilität und Durchblutung
Pflegefachkräfte und Pflegehilfskräfte der Pflegedienste leisten Grundpflege und medizinische Behandlungspflege
Zur Entlastung der Pflegefachkräfte erfolgt durch die Pflegehilfskräfte auch die Reinigung der Wohnung. Als Teil der medizinischen Behandlungspflege dürfen Pflegehilfskräfte die Überwachung der Vitalzeichen wie Puls, Blutdruck und Temperatur durchführen. Außerdem sind sie berechtigt, den Wechsel von Verbänden sowie Einreibungen durchzuführen. Weitergehende Maßnahmen dürfen nur durch Pflegefachkräfte aufgrund ihrer Ausbildungsqualifikation erbracht werden. Dazu zählen unter anderem:
- Durchführung von Injektionen und Blutzuckermessungen
- Legen von Katheder und PEG-Anschluss
- Sauerstoffabgabe und Absaugen der Atemwege
- Verabreichung von Medikamenten
Pflegedienste können auch eine intensive Fußpflege, Kinderkrankenpflege oder umfassende Angehörigeninformation durchführen. Bei der Durchführung der häuslichen Pflege können gewährte Pflegesachleistungen für die Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst eingesetzt werden. Die Leistungen von Pflegediensten zur Übernahme einer notwendig werdenden Ersatzpflege werden von der Pflegeversicherung bis zur Dauer von 6 Wochen übernommen.
Die Bedingungen für eine Kassenzulassung der Pflegedienste
Für ambulante Pflegedienste gelten gemäß § 72 SGB XI einige Voraussetzungen für eine Kassenzulassung durch den Abschluss eines Versorgungsvertrages mit den Landesverbänden der Pflegekassen:
- Eine leitende Pflegekraft sowie eine Vertretung als examinierte Pflegefachkräfte in Vollzeitbeschäftigung
- Nachweise über Berufserfahrung und den Abschluss von Weiterbildungsmaßnahmen
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Nachweis über die Meldungen bei der Berufsgenossenschaft und dem Finanzamt
- Qualifikationsnachweise, Arbeitsverträge und Sozialversicherungsnachweise aller beschäftigten Pflegekräfte
Einmal jährlich wird die Einhaltung der geforderten Qualitätsansprüche durch den medizinischen Dienst unangemeldet überprüft, um die Lebensqualität der Pflegebedürftigen zu gewährleisten. Dabei sind vor allem die persönliche Bedürfnislage und aktuelle Pflegestandards zu berücksichtigen.
Leistungsangebote, Preise und Bewertungen der Pflegedienste vergleichen
Eine unverbindliche Vergleichsübersicht von seriösen Pflegediensten bietet das bewährte Pflegeanbieter-Vergleichsportal "Pflegezentrum" kostenlos. Unter Berücksichtigung aktueller Marktentwicklungen auf dem Anbietersektor, Erfahrungsberichten und Nutzerbewertungen wird durch das spezialisierte Pflegeanbieter-Vergleichsportal „Pflegezentrum“ eine sichere Orientierungshilfe angeboten. Durch eine größtmögliche Transparenz von Auswahlkriterien bezogen auf Pflegedienste wird die Grundlage für eine passende Auswahl seriöser Pflegedienstanbieter gegeben. Hierfür kommen zahlreiche private Anbieter aber auch gemeinnützige Träger in Betracht. Eine gezielte Auswahl verursacht erfahrungsgemäß aufgrund der unübersichtlichen Angebotsflut für Menschen, die mit diesem Thema noch keine Erfahrung haben, Probleme.
Zum einen ist der Zeitaufwand für die Suche erheblich. Zum anderen ist ein bewertender Vergleich auf der Basis von Unternehmensprofilen schwierig. Einzelne Anbieterhinweise im Internet sind oftmals nicht mehr in der aktuellen Fassung dargestellt oder enthalten nur unvollständige Angaben. Hinzu kommt der verunsichernde Aspekt unterschiedlicher Leistungsangebote und Preise. Hilfe bietet eine übersichtliche, komplette Darstellung aktueller Angebote. Zur wichtigen Frage der Bezahlung werden durch das Pflegeanbieter-Vergleichsportal „Pflegezentrum“ zusätzliche Informationen bezüglich der Finanzierungshilfen von Pflegeleistungen unter maßgeblicher Berücksichtigung der gesetzlichen Bedingungen dargestellt.
Ansprüche auf Pflegesachleistungen für die häusliche Pflege
- Pflegestufe 0 mit Demenz: 231 Euro
- Pflegestufe 1: 468 Euro
- Pflegestufe 1 mit Demenz: 689 Euro
- Pflegestufe 2: 1.144 Euro
- Pflegestufe 2 mit Demenz: 1.298 Euro
- Pflegestufe 3: 1.612 Euro
- Pflegestufe 3 mit Demenz: 1.612 Euro
- Härtefall: 1.995 Euro
- Härtefall mit Demenz: 1.995 Euro
Pflegesachleistungen können für die Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienstes geltend gemacht werden. Eine Kombination von Pflegesachleistungen mit dem Pflegegeld ist zulässig. Es können auch die zustehenden Kassenleistungen für eine häusliche Pflege mit Pflegesachleistungen kombiniert werden.
Monatliches Pflegegeld für die häusliche Pflege
- Pflegestufe 0 mit Demenz: 123 Euro
- Pflegestufe 1: 244 Euro
- Pflegestufe 1 mit Demenz: 316 Euro
- Pflegestufe 2: 458 Euro
- Pflegestufe 2 mit Demenz: 545 Eur
- Pflegestufe 3: 728 Euro
- Pflegestufe 3 mit Demenz: 728 Euro
Vor dem Abschluss eines Pflegedienstvertrages sollten Sie sich genau über einen Vergleich bezogen auf das Preis-Leistungs-Verhältnis informiert haben. Dazu zählt auch eine notwendige Grundinformation zum Verständnis von Vertragsklauseln der Anbieter. Hierbei sind insbesondere die Vertragsbestandteile über Kündigungsfristen, Haftungsfragen und Regelungen des Datenschutzes sowie eingesetzte Pauschalen und die rückwirkende Erhöhung von Entgelten zu berücksichtigen. Angesichts der Vielzahl zu beachtender Qualitäts- und Auswahlkriterien sollten Sie unbedingt vor einem Vertragsabschluss auf den kostenlosen Vergleich und neutralen Ratschlag über das Pflegeanbieter-Vergleichsportal "Pflegezentrum" zurückgreifen.