Vergleichen lohnt sich: Der Bedarf nach einem Platz im Pflegeheim steigt, ebenso klettern die Kosten
Die demoskopische Entwicklung in Deutschland macht klar deutlich, dass die Menschen aus den verschiedensten Gründen mit einem weiteren Anstieg des Lebensalters rechnen können. Neben diesen hoffnungsvollen Aussichten führt diese Tendenz aber auch zu problematischen Auswirkungen bezogen auf die notwendige Versorgung und Pflege der älteren Mitbürger. Mangels Alternative kommt für viele nur der Wechsel in ein Altenpflegeheim in Betracht. Damit sind zwangsläufig für die Angehörigen die Suche nach einem geeigneten Pflegeheim und dadurch anfallenden Kosten verbunden. Fast 1000.000 Menschen befinden sich derzeit stationär in einem Pflegeheim.
Die Kosten für die Leistungen im Pflegeheim bezogen auf den Pflegeanteil
Pflegestufe 1: 1.064 Euro
Pflegestufe 1 mit Demenz: 1.064
Pflegestufe 2: 1.330 Euro
Pflegestufe 2 mit Demenz: 1.330 Euro
Pflegestufe 3: 1.612 Euro
Pflegestufe 3 mit Demenz: 1.612 Euro
Härtefall: 1.995 Euro
Härtefall mit Demenz: 1.995 Euro
Die monatlichen Kosten für die teilstationäre Tages- oder Nachtpflege in einem Pflegeheim
Pflegestufe 1: 468 Euro
Pflegestufe 1 mit Demenz: 689 Euro
Pflegestufe 2: 1.144 Euro
Pflegestufe 2 mit Demenz: 1.298
Pflegestufe 3: 1.612 Euro
Pflegestufe 3 mit Demenz: 1.612 Euro
Zusätzliche Betreuungsleistungen für Pflegebedürftige mit einem erheblichen Betreuungsbedarf gemäß § 87 b Sozialgesetzbuch (SGB) Nr. 11 werden ebenfalls von der Kasse übernommen. Die Kosten für alle Pflegestufen betragen für eine notwendige Kurzzeitpflege (Ersatzpflege bis zu vier Wochen) in einem Pflegeheim 1.612 Euro.
Die Kosten des Eigenanteils für einen Platz im Pflegeheim bedürfen eingehender Überprüfungen
Die Pflegekosten bei einer stationären Unterbringung übernimmt zu 100 Prozent bei mindestens festgestellter Pflegestufe 1 die zuständige Krankenkasse nach einer Überprüfung durch den medizinischen Dienst. Die außerdem anfallenden Unterkunfts- und Verpflegungskosten sowie Investitionskosten können je nach Einrichtung unterschiedlich ausfallen und müssen vom Pflegebedürftigen bezahlt werden. Von einigen Pflegeeinrichtungen wird außerdem noch ein monatlicher Ausbildungsrefinanzierungsbetrag in einer Höhe von ungefähr 50 Euro berechnet. Für die nicht von der Pflegeversicherung übernommenen Kosten muss der Pflegebedürftige mit seinem Einkommen und Vermögen aufkommen. Ist dies nicht oder nicht in ausreichendem Umfang möglich, greift der im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelte Unterhaltsanspruch gegenüber vorhandenen Kindern.
Bei Finanzierungslücken tritt das Sozialamt nur in Vorleistung für die Unterhaltspflichtigen
Dabei tritt zur Schließung einer beim Eigenanteil vorhandenen Finanzierungslücke zunächst einmal das zuständige Sozialamt in Vorleistung, um die anfallenden Kosten für das Pflegeheim zu übernehmen. Im gleichen Zug erfolgt eine genaue, detaillierte Prüfung der Regressvoraussetzungen den Kindern gegenüber, falls der Unterhaltsanspruch gegeben ist. Dabei müssen durch die infrage kommenden Kinder dem Sozialamt gegenüber alle Einkommens- und Vermögensverhältnisse offengelegt werden. Um die Kosten für das Pflegeheim zu sichern, kann sogar noch auf eine Immobilie des Pflegebedürftigen zurückgegriffen werden, wenn die Eigentumsübertragung noch keine zehn Jahre zurückliegt.
Angesichts der Zuzahlungsunterschiede hilft ein umfassender Vergleich der Gesamtkosten
Bei einem Eigenanteil in Höhe von über tausend Euro lohnt sich ein Vergleich der über den Pflegeanteil hinausgehenden Kosten, ohne auf die gewünschte Qualität des Pflegeheims verzichten zu müssen. Die Preislisten der Anbieter weisen für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten teilweise spürbare Unterschiede aus. Außerdem stellt nicht jedes Pflegeheim Ausbildungsrefinanzierungskosten in Rechnung. Unterschiede bei der Festlegung der Kosten treten auch bei Einzelzimmerzuschlägen auf, die ebenfalls nicht von der Pflegeversicherung abgedeckt sind. Zusätzlich können die Kosten für notwendige Zuzahlungen für Leistungen wie Friseur und Fußpflege differieren. Bereits bei einem per saldo auftretenden Unterschied zwischen vergleichbaren Anbietern von Pflegeheimen von 100 Euro würde dies auf einen Zeitraum von fünf Jahren gerechnet bereits 6000 Euro betragen (Zinsen nicht mit eingerechnet). Berücksichtigungsfähig bei einer Vergleichsbewertung geeigneter Unterbringungsmöglichkeiten sind auch die Lage und die damit in Verbindung stehenden Kosten für Besucher. In Kenntnis dieser kostenrelevanten Rahmenbedingungen bietet das Pflegeanbieter-Vergleichsportal "Pflegezentrum" eine kostenlose Orientierungshilfe bei der Suche nach einem Pflegeheim an. Die finanzielle Beanspruchung für Angehörige geht im Rahmen der Zuzahlungsverpflichtung bereits für viele an die Grenze des Machbaren. Umso wichtiger ist es, dabei nicht noch unnötige Überzahlungen der monatlichen Leistungen in Kauf zu nehmen. Selbst ein monatlich geringer Betrag summierte sich über die Jahre beträchtlich. Vor allem kann dieser Betrag auch bei auftretenden Entbehrungen aufgrund der Höhe des Eigenanteils jeden Monat hilfreich sein. Die kostenlose und unverbindliche Vergleichsmöglichkeit über das Pflegeanbieter-Vergleichsportal "Pflegezentrum" ist risikolos vorteilhaft und sollte von jedem in Anspruch genommen werden, bevor er einen Vertrag mit einem Pflegeheim unterschreibt.