Neuigkeiten

2017 - Eine neue Reform für die Pflegeversicherung

Bisher gab es 3 Pflegestufen wie die Stufe 0-1, 2, 3. Seit dem Jahr 2017 wurden diese drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt. Diese neue Regelung berücksichtigt hauptsächlich Personen, welche unter Demenz leiden oder unter einer anderen psychischen Erkrankung, da diese betroffenen Personen bisher kaum einbezogen wurden. Die Befürchtung ist allerdings, dass andere Menschen durch diese Reform mit Nachteilen zu rechnen haben könnten.

Bundessozialgericht verpflichtet Krankenkasse zur Übernahme von Treppensteighilfe

Im Gegensatz zu Senioren, welche in ihrer Mobilität eingeschränkt sind und deswegen einen Treppenlift benötigen, um in ihre Wohnung zu gelangen, ist für Rollstuhlfahrer eine spezielle Treppensteighilfe von Nöten, weil sie zusätzlich noch ihren Rollstuhl in die Wohnung transportieren müssen. Diese Geräte sind preislich im mittleren dreistelligen Bereich anzusiedeln. Hier wäre es angebracht, wenn die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden.

Niedersachsens Förderprogramm "Wohnen und Pflege im Alter".

Der demographische Wandel stellt nicht nur die Rentenpolitik auf eine harte Probe. Mit kreativen Überlegungen versuchen Bund und Länder, die Situation in den Griff zu bekommen. Schon jetzt ist absehbar, dass unsere Gesellschaft deutlich älter geworden ist. Es fehlt an Pflegekräften und umsetzbaren Ideen, wie ältere Menschen einen möglichst selbstständigen und erfüllten Lebensabend verbringen können.

Mit einem Klick den Arzt ohne Hürden finden

Bereits seit dem Jahr 1997 hat die Stiftung Gesundheit den satzungsgemäßen Auftrag dem Verbraucher „unter die Arme zu greifen“ und praktische Hilfe zu geben. Auch versucht die Stiftung Gesundheit im Gesundheitswesen mehr Transparenz zu schaffen, um dadurch dem Verbraucher wichtige Orientierungshilfen geben zu können.

Zuschuss für Treppenlifte statt 2557 € nun 4000 €

Zum 01. Januar 2015 trat das erste Pflegestärkungsgesetz (5. SBG XI-Änderungsgesetz) in Kraft. Somit wurden die Leistungen endlich ausgeweitet und die rund 2,5 Millionen Pflegebedürftige wie auch die Angehörigen haben daher allen Grund zur Freude. Denn weiterhin ist auch eine Erhöhung der zusätzlichen Betreuungskräfte in den verschiedenen stationären Einrichtungen geplant. Allerdings wird der Steuerzahler dafür auch etwas tiefer in die Tasche greifen müssen. Diese Leistungsverbesserung, die einen Umfang von 2,4 Milliarden Euro pro Jahr hat, wird durch eine Erhöhung der Pflegeversicherung von 0,3 Prozent erhöht. Hier haben wir Ihnen die wichtigsten Leistungsverbesserungen aufgelistet.

 


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