Zuschuss für Treppenlifte statt 2557 € nun 4000 €
Zum 01. Januar 2015 trat das erste Pflegestärkungsgesetz (5. SBG XI-Änderungsgesetz) in Kraft. Somit wurden die Leistungen endlich ausgeweitet und die rund 2,5 Millionen Pflegebedürftige wie auch die Angehörigen haben daher allen Grund zur Freude. Denn weiterhin ist auch eine Erhöhung der zusätzlichen Betreuungskräfte in den verschiedenen stationären Einrichtungen geplant. Allerdings wird der Steuerzahler dafür auch etwas tiefer in die Tasche greifen müssen. Diese Leistungsverbesserung, die einen Umfang von 2,4 Milliarden Euro pro Jahr hat, wird durch eine Erhöhung der Pflegeversicherung von 0,3 Prozent erhöht. Hier haben wir Ihnen die wichtigsten Leistungsverbesserungen aufgelistet.